1 Abschluss des Reisevertrages/Reisebestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der der Kunde der 1001 Reise GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Anmelder ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch die 1001 Reise GmbH, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die 1001 Reise GmbH zustande.
Der Kunde erhält bei oder nach Vertragsschluss unverzüglich eine schriftliche Reisebestätigung. Hierzu ist die 1001 Reise GmbH nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Die Buchung der Reise wird für die 1001 Reise GmbH erst verbindlich, wenn diese dem Kunden gegenüber in Textform bestätigt worden ist.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist die 1001 Reise GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist von 10 Tagen die Annahme ausdrücklich erklärt.

1.2. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise, zur Abwicklung des Vertrages, zur Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege verwendet. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 Absatz 4 sowie die sonstigen Rechte nach den §§ 34 und 35 des Bundesdatenschutzgesetzes wird hingewiesen.

 

2 Inhalt des Reisevertrages/Leistung

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Reiseprospekt, der Internetseite, des individuell ausgearbeiteten Reiseprogramms und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen für einzelne Reisende oder eine ganze Reisgruppe verändern und insbesondere über die katalogmäßigen Leistungen hinausgehen oder diese verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Schriftform durch die 1001 Reise GmbH.
Orts- und Hotelprospekte sind für die 1001 Reise GmbH und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich. Sie haben lediglich Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit der 1001 Reise GmbH geschlossenen Reisevertrages.

2.2. Die im Reiseprospekt, auf der Internetseite und des individuell ausgearbeiteten Reiseprogramms der 1001 Reise GmbH enthaltenen Angaben sind bindend. Die 1001 Reise GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.

2.3. Nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht verändern.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die 1001 Reise GmbH verpflichtet sich, Leistungsänderungen, die Art und Qualität in erheblichem Maße beeinflussen, nach Kenntnis von dem Änderungsgrund dem Reisegast unverzüglich mitzuteilen.

2.4. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch die 1001 Reise GmbH.

2.5. Vermittelt die 1001 Reise GmbH ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Reiseleistungen, z.B. Flüge, Hotelaufenthalte, Mietwagen etc., oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden, soweit diese einbezogen wurden.

2.6. Leistungs- und Preisänderungen
Die 1001 Reise GmbH ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die 1001 Reise GmbH und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der 1001 Reise GmbH nicht zu vertreten sind:
Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung.

2.6.1. Die 1001 Reise GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der genannten Preisbestandteile nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern:
a.) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die 1001 Reise GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer vom Leistungsträger auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die 1001 Reise GmbH vom Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
b) Bei einer Ändrung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die 1001 Reise GmbH verteuert hat.

2.6.2. Eine Erhöhung um bis zu 8% ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die 1001 Reise GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die 1001 Reise GmbH den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Zugleich verpflichtet sich die 1001 Reise GmbH bei Senkung der genannten Kosten (Kerosinpreis, Devisenkosten, Steuern) diese ebenfalls an den Kunden weiterzugeben.

3 Bezahlung

3.1. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB, mit dem die infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert ist. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs der 1001 Reise GmbH sorgt die Versicherungsgesellschaft für die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder für Aufwendungen, die für eine Rückreise entstehen.

3.2. Unmittelbar nach Vertragsabschluss und Erhalt des Reisepreissicherungscheines ist auf entsprechende Rechnung der 1001 Reise GmbH eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Reisepreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung, wird 30 Tage vor Reisebeginn, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen, fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gemäß Ziffer 5.2. abgesagt werden kann.
Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast etwa 3 Wochen vor Reiseantritt zugesandt. Der Kunde hat die 1001 Reise GmbH zu informieren, wenn er die erforderliche Reiseunterlagen nicht innerhalb der von der 1001 Reise GmbH mitgeteilten Frist erhält.

3.3. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.4. Ohne vollständige Bezahlung des fälligen Reisepreises bestehen keine Ansprüche des Kunden auf die vertragliche Leistung und keine Leistungsverpflichtungen der 1001 Reise GmbH. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt in jedem Fall bestehen.
Die 1001 Reise GmbH ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Kunden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§323 BGB) vorher durch die 1001 Reise GmbH dem Kunden angedroht worden ist.

3.5. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

4 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1. Der Kunde kann bis Antritt der Reise jederzeit vom Vertrag zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der 1001 Reise GmbH. Dem Kunden wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die 1001 Reise GmbH pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
44-30 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
29-15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
14-7 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,

danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen 1001 Reise GmbH 90% des Reisepreises zu.
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

4.2. Dem Kunden bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Lässt sich der Kunde bis einschließlich zum 45. Tag vor Reiseantritt durch einen Dritten ersetzen, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,– pro Person erhoben. Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt ist dies nicht mehr möglich.
Die 1001 Reise GmbH kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn die Person den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der ursprüngliche Reisende gegenüber der 1001 Reise GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.

4.3. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
Reiseziel, Reiseroute und Reiseleistungen wie zum Beispiel Unterkünfte sind durch das individuell ausgearbeitete Reiseprogramm geregelt und nach Buchung nicht mehr abänderbar.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Flugdaten und Abflughafen), sofern diese durchführbar sind,  bis einschließlich zum 31. Tag vor Reiseantritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,– pro Person berücksichtigt werden.
Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den oben stehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die im Einzelfall nur geringe Kosten verursachen.

5 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die 1001 Reise GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Die 1001 Reise GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

6.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der 1001 Reise GmbH nachhaltig stört oder gefährdet (Mithilfe beim Reiseablauf etc.), oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (Gesundheit, Leistungsvermögen etc.).
Kündigt die 1001 Reise GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6.2. Bis vier Wochen vor Reiseantritt
a.) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung oder im individuell ausgearbeiteten Reiseprogramm für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die 1001 Reise GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
b.) Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die 1001 Reise GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der 1001 Reise GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht der 1001 Reise GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der 1001 Reise GmbH keinen Gebrauch macht.

7 Besondere Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die 1001 Reise GmbH als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die 1001 Reise GmbH kann für bereits erbrachte Leistungen oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Die 1001 Reise GmbH ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last.

8 Haftung

8.1. Die 1001 Reise GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers, sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, sofern die 1001 Reise GmbH nicht vor Vertragsschluss nach Ziffer 2.2. eine Änderung erklärt hat, und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

8.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die 1001 Reise GmbH  gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.

8.3. An Wanderungen, Trekkingtouren und Bergbesteigungen, Bootsfahrten, Tauchausflügen, optionalen  Ausflügen, sonstigen sportlichen Betätigungen und an Veranstaltungen oder Unternehmungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Die 1001 Reise GmbH haftet insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4. Die 1001 Reise GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. individuelle Anschlussprogramme etc.) und als solche in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind. (siehe hierzu Nr. 8)

8.5. Für alle gegen die 1001 Reise GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf 4.100,00 € beschränkt. Übersteigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung für Sachschäden auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

8.6. Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen zwingend ein weiter gehender Anspruch des Kunden gegenüber der 1001 Reise GmbH, so bleiben diese Ansprüche von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

9 Inklusion und Barrierefreiheit

Durch die Vielfalt der Reiseländer werden auf einer Reise mit der 1001 Reise GmbH verschiedenste Transportmittel und Unterkünfte unterschiedlichsten Standards genutzt. Die 1001 Reise GmbH kann weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren. Daher sind die Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und einer Begleitperson, die den Reisenden unterstützen kann, sind einzelne Reisen – besonders individuell zugeschnittene Programme – durchaus möglich. Gerne stellt Ihnen das Team der 1001 Reise GmbH Ihre individuelle Reise zusammen.

10 Tauchreisen

Der Kunde erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die  Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Tauchkursen und -ausflügen sowie an sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. PADI Erklärung zum Gesundheitszustand.

11 Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen

11.1. Ist die 1001 Reise GmbH lediglich Vermittler fremder Leistungen (siehe 2.5. dieser Reisebedingungen), so haftet die 1001 Reise GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

11.2. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben der 1001 Reise GmbH gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von der 1001 Reise GmbH gegenüber dem Kunden dar.

11.3. Fremdleistungen in diesem Sinne sind Nebenleistungen, die in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet und somit für den Kunden nicht Bestandteil der Reiseleistung der 1001 Reise GmbH sind. Ferner werden Fremdleistungen bei Rechnungsstellung der 1001 Reise GmbH gesondert ausgewiesen.

 

12 Versicherungen

12.1. Insolvenzschutzversicherung
Die 1001 Reise GmbH ist nur dann berechtigt die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der 1001 Reise GmbH der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend hat die 1001 Reise GmbH dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird dem Kunden mit den Buchungsunterlagen zugestellt.

12.2. Reiserücktrittskostenversicherung
Die individuell ausgearbeiteten Reiseprogramme der 1001 Reise GmbH beinhalten keine Reiserücktrittskostenversicherung oder weitere Versicherungen. Die 1001 Reise GmbH empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde ein Versicherungsformular, anhand dessen er unter verschiedenen Produkten das passende für sich auswählen kann. Partner für die Versicherungen ist die Makler der Touristik GmbH (MDT), Daimlerstr. 1 k, 63303 Dreieich.

 

13 Gewährleistung

13.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die 1001 Reise GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die 1001 Reise GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.

13.2. Wird infolge eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise herbeigeführt und leistet die 1001 Reise GmbH nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse zweckmäßigerweise schriftlich – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der 1001 Reise GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

13.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Eine Minderung des Reispreises tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

13.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die 1001 Reise GmbH nicht zu vertreten hat.

13.5. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die die 1001 Reise GmbH keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken, um Abhilfe zu schaffen oder die eventuellen Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Kommt ein Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit keine Minderungsansprüche zu.

15 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde – in seinem eigenen Interesse zweckmäßigerweise schriftlich – innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen, es sei denn, er hat die Mängel der Reise unterwegs oder am Urlaubsort bereits gegenüber einem Vertrete der 1001 Reise GmbH im einzelnen gerügt. In diesem Fall genügt es, wenn er unter Hinweis auf diese früheren Beanstandungen Ansprüche gemäß § 651g BGB geltend macht, ohne die Beanstandungen im einzelnen zu wiederholen . Die Geltendmachung kann fristgerecht nur gegenüber der 1001 Reise GmbH in Wuppertal erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

15.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der 1001 Reise GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der 1001 Reise GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 1001 Reise GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der 1001 Reise GmbH beruhen.

15.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

15.4. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, nach dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die 1001 Reise GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

16 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die 1001 Reise GmbH ist verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald die 1001 Reise GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die 1001 Reise GmbH den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte “Black List” mit Luftfahrtunternehmen, die in der EU keine Landerechte besitzen, ist u.a. auf folgender Internetseite einsehbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

17 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

17.1. Die 1001 Reise GmbH ist verpflichtet, Staatsangehörige des Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem diese Reise angeboten wird, über Bestimmungen bezüglich Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss bzw. über deren evtl. Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Eine Information über solche Bestimmungen wie auch über Fristen zur Erlangung der entsprechenden Dokumente bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Informationserteilung. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Die 1001 Reise GmbH wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, sich selbst über die Bestimmungen in seinem Reiseland zu informieren, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

17.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von bestehenden Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Sollten sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften und Empfehlungen Schwierigkeiten ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, soweit die 1001 Reise ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von der 1001 Reise GmbH nicht zu vertreten sind.

17.3. Die 1001 Reise GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn sie vom Reisenden mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, die 1001 Reise GmbH hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise. Die Erteilung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen der 1001 Reise GmbH aus dem Reisevertrag.

17.4. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

18 Sonstiges

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§651ff. BGB (soweit die 1001 Reise GmbH als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).

19 Schlussbestimmungen

19.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

19.2. Gerichtsstand
Der Kunde kann die 1001 Reise GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.
Für Klagen der 1001 Reise GmbH gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Aufenthaltsort oder Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Wuppertal.

Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung Januar 2020

 

 

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